Beitragsordnung
- Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Aktuell beträgt er 10€.
- Jugendliche zahlen bis Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis Abschluss ihrer Ausbildung die Hälfte des Beitrages, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen.
- Höhere Zahlungen ohne anderweitige Zweckbestimmung gelten ebenso wie Zuwendungen von Nichtmitgliedern als Spende.
- Mitglieder, die das 65.Lebensjahr vollendet haben und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, wenn sie davor mindestens fünf Jahre Mitgliederbeiträge entrichtet haben.
