Beitragsordnung

  1. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Aktuell beträgt er 10€.
  2. Jugendliche zahlen bis Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis Abschluss ihrer Ausbildung die Hälfte des Beitrages, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen.
  3. Höhere Zahlungen ohne anderweitige Zweckbestimmung gelten ebenso wie Zuwendungen von Nichtmitgliedern als Spende.
  4. Mitglieder, die das 65.Lebensjahr vollendet haben und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, wenn sie davor mindestens fünf Jahre Mitgliederbeiträge entrichtet haben.

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